Der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten steht bei SFW Baumeister & Partner an erster Stelle. Die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit und einen möglichen Prozess werden gemeinsam mit Ihnen besprochen. 

Um Chancen & Risiken für Ihr Anliegen zu klären, nutzen Sie unsere Ersteinschätzung. Wir sagen Ihnen, wie Ihre Erfolgsaussichten sind. Sie entscheiden dann, ob Sie uns beauftragen wollen. Bis dahin fallen für Sie keine Kosten an. Zusätzlich übernehmen wir als kostenfreien Service die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Vereinbarung Pauschalhonorar (Festpreis)

Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand

Abrechnung nach Tabelle im RVG

Bei den meisten Anfragen helfen wir mit unserer kostenfreien ErsteinschätzungDiese gibt Ihnen die Möglichkeit, eine Entscheidung für das weitere Vorgehen zu treffen – ohne ein hohes Kostenrisiko. 

In unserer Ersteinschätzung erfahren Sie:

  • Chancen & Risiken
  • Erfolgsaussichten
  • Kosten unserer Tätigkeit
  • Vorgehen bei Rechtsschutzversicherung
01

Pauschale bzw. Festpreis #maximale Kostenkontrolle

Oft lässt sich dank unserer Erfahrung der Aufwand sehr gut kalkulieren. Deswegen können wir Ihnen für bestimmte Mandate einen Festpreis bzw. ein Pauschalhonorar anbieten.

Ihr Vorteil 
maximale Planungssicherheit.

02

Aufwand #Tatsächlich angefallene Kosten

In bestimmten Fällen rechnen wir nach dem tatsächlichen Aufwand ab. Dieses Abrechnungsmodell ist stundenbasiert und wird in der Anwaltssoftware detailliert dokumentiert.

Ihr Vorteil ✓
Es wird nur abgerechnet, was tatsächlich für die anwaltliche Arbeit angefallen ist.

03

Honorar nach Gebührentabelle im #RVG

Bei Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung oder auf Ihren Wunsch rechnen wir nach dem Gegenstandswert in der Sache zusammen mit der Gebührentabelle im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Ihr Vorteil ✓ 
Die Gebühren sind im RVG tabellarisch geregelt.

Was wir bieten:

  • Ersteinschätzung
  • Vergütungsmodelle
  • Kostentransparenz
  • Deckungsanfragen

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und Deckungszusage erhalten, dann übernimmt die Versicherung Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung stellen wir ebenfalls für Sie kostenfrei eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und regulieren die Abwicklung.

Kostenübernahme durch den Staat
#Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Sollten Ihre finanziellen Mittel aktuell nicht ausreichen, können Sie bei Gericht Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen trägt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht. Sprechen Sie uns an.

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