Der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten steht bei SFW Baumeister & Partner an erster Stelle. Die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit und einen möglichen Prozess werden gemeinsam mit Ihnen besprochen.
Um Chancen & Risiken für Ihr Anliegen zu klären, nutzen Sie unsere Ersteinschätzung. Wir sagen Ihnen, wie Ihre Erfolgsaussichten sind. Sie entscheiden dann, ob Sie uns beauftragen wollen. Bis dahin fallen für Sie keine Kosten an. Zusätzlich übernehmen wir als kostenfreien Service die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Vereinbarung Pauschalhonorar (Festpreis)
Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand
Abrechnung nach Tabelle im RVG
Kostentransparenz #Kostensicherheit
Bei den meisten Anfragen helfen wir mit unserer kostenfreien Ersteinschätzung. Diese gibt Ihnen die Möglichkeit, eine Entscheidung für das weitere Vorgehen zu treffen – ohne ein hohes Kostenrisiko.
In unserer Ersteinschätzung erfahren Sie:
Chancen & Risiken
Erfolgsaussichten
Kosten unserer Tätigkeit
Vorgehen bei Rechtsschutzversicherung
Pauschale bzw. Festpreis #maximale Kostenkontrolle
Oft lässt sich dank unserer Erfahrung der Aufwand sehr gut kalkulieren. Deswegen können wir Ihnen für bestimmte Mandate einen Festpreis bzw. ein Pauschalhonorar anbieten.
Ihr Vorteil ✓
maximale Planungssicherheit.
Aufwand #Tatsächlich angefallene Kosten
In bestimmten Fällen rechnen wir nach dem tatsächlichen Aufwand ab. Dieses Abrechnungsmodell ist stundenbasiert und wird in der Anwaltssoftware detailliert dokumentiert.
Ihr Vorteil ✓
Es wird nur abgerechnet, was tatsächlich für die anwaltliche Arbeit angefallen ist.
Honorar nach Gebührentabelle im #RVG
Bei Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung oder auf Ihren Wunsch rechnen wir nach dem Gegenstandswert in der Sache zusammen mit der Gebührentabelle im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Ihr Vorteil ✓
Die Gebühren sind im RVG tabellarisch geregelt.
Was wir bieten:
- Ersteinschätzung
- Vergütungsmodelle
- Kostentransparenz
- Deckungsanfragen
Kostenübernahme durch #Ihre Rechtschutzversicherung
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und Deckungszusage erhalten, dann übernimmt die Versicherung Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung stellen wir ebenfalls für Sie kostenfrei eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und regulieren die Abwicklung.
Kostenübernahme durch den Staat
#Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Sollten Ihre finanziellen Mittel aktuell nicht ausreichen, können Sie bei Gericht Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen trägt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht. Sprechen Sie uns an.