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Urheber- und MedienRecht

Foto Abmahnung #Spezialist hilft

Bildrechte – Keine Experimente

Sie haben eine Abmahnung wegen unerlaubter Bildnutzung erhalten. Ein Fotograf oder Bildagentur macht exklusive Urheberrecht geltend. Kurzfristig soll der Betroffene eine finanziell riskante und strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sowie eine hohe Geldzahlung leisten.

Kostenfreie Ersteinschätzung nutzen

Sie wissen nicht, wie Sie auf das Schreiben reagieren sollen? Keine Panik. Wir helfen Ihnen und sagen was zu tun ist. Täglich bearbeiten wir Abmahnungen im Urheberrecht. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung mit unserem Spezialisten. 

Check & Strategiegespräch mit Spezialisten 

Rechtsanwalt David Werner Vieira ist Spezialist für Bildrechte. Er prüft Ihre Abmahnung. Wir zeigen Ihnen die beste Strategie in Ihrem konkreten Fall. Insbesondere gilt es, den Schaden nicht zu vergrößern.

Kostenfreie Ersteinschätzung mit Anwalt

Montag - Samstag 9 bis 20 Uhr

Spezialist hilft seit Jahren Abgemahnten

Keine Experimente

Hilfe vom #Spezialisten

Bildrechte sind als Teil des Urheberrechts ein Spezialrecht. Besonders die strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe ist sehr haftungsträchtig.

Ohne juristische Fachkenntnisse und jahrelange Erfahrungen wird es kompliziert. Fragen Sie besser unseren Spezialisten. Seit Jahren verteidigt und verhandelt Rechtsanwalt David Werner Vieira Abmahnungen wegen unerlaubter Bildnutzung. 

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Montag - Samstag | 9 bis 20 Uhr

  • Unterlassungserklärung (riskant)
  • Beseitigung/ Löschung
  • Schadensersatz Lizenzgeld
  • anwaltliche Gebühren
  • Auskunft

1.Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung führt zu einem lebenslangen Unterlassungsvertrag mit dem Rechteinhaber. Folgeverstöße lösen hohe Geldstrafen aus (= strafbewehrte Unterlassung). Solche Geldstrafen belaufen sich schnell auf Beträge zwischen 2.000 € bis 5.000 € oder mehr - je Neuverstoß.

2.Finanzielles Risiko

  • Lebenslanger Unterlassungsvertrag
  • ggf. Schuldanerkenntnis
  • Vertragsstrafe bis zu +5.000 €

3.Modifizierte Unterlassungserklärung

Die Formulierungen in einer Unterlassungserklärung können abgeändert und daher zu Ihren Gunsten modifiziert werden. Besonders vorformulierte Muster sind häufig mit Nachteilen für den Unterzeichner versehen.

Jedoch führt auch die modifizierte Unterlassungserklärung im Ergebnis zu einem lebenslangen Unterlassungsvertrag mit möglicher Vertragsstrafe.

4.Muster aus dem Internet

Unser Rat: Muster aus dem Internet sind kaum für den konkreten Einzelfall zu gebrauchen. Viele Muster sind zu weit gefasst. Der Unterzeichnende verpflichtet sich zu etwas, dass er nicht schuldet. Schaden nicht weiter vertiefen. Daher keine Experimente.

5.Ich habe die Bilder gelöscht, reicht das?

Nein: das Löschen der Bild allein erfüllt nur den Beseitigungs- bzw. Löschungsanspruch. Die Forderung nach der Unterlassung bleibt - nach wie vor - offen. Die Rechtsverletzung kann im Ergebnis nur durch die Unterlassungserklärung beseitigt werden. Bis dahin besteht die Gefahr, dass man die Fristen verpasst und sich vor Gericht wiederfindet.

6.Benötige ich einen Anwalt

Ja, das Urheberrecht und Bildrechte sind Spezialrecht. Betroffene haben über die aktuelle Rechtsprechung wenig Überblick. Diese Fälle werden in den meisten Bundesländern vor ausgewählten Fachgerichten verhandelt.

Fragen zur riskanten Unterlassung und zum analogen Lizenzschaden für den Fotografen sind ohne juristische Fachkenntnisse nicht zu beantworten.

Es macht daher Sinn, sich einen erfahrenen Anwalt für Bild-Abmahnung zu holen.

“ Wir achten darauf, dass Sie nicht durch unüberlegte Aktionen in eine teure Vertragsstrafe laufen. ”
— Rechtsanwalt & Partner David Werner Vieira, 2023

Honorar als Pauschalpreis

modifizierte Unterlassung

Verhandlung & gütliche Einigung

Vertretung im Gerichtsverfahren

Foto Abmahnung

Was tun? #Erste Tipps

Nichts unterschreiben

Unterlassungserklärungen dürfen ohne anwaltlichen Rat nicht unterschrieben werden. 

Fristen beachten

Handels Sie rechtzeitig. Die Unterlassung wird oft vor Gericht geltend gemacht.

Gratis Einschätzung

Fragen Sie unseren Rechtsanwalt und Spezialisten für Bildabmahnungen unter Telefon: 030 5858 393 11

Keine Unterschrift

Fristen notieren

Profi fragen

Sie dürfen vorformulierte Muster, die der Abmahnung beiliegen oder im Internet gratis zum Download bereitgestellt werden, nicht unterschreiben. Das gilt sowohl für die geforderte Unterlassungserklärung als auch Zahlungsvereinbarungen. Eine vorschnelle Unterschrift ist oft zu Ihrem Nachteil.  Die Unterlassung muss geprüft und in den Formulierungen entschärft werden. Die geforderten Beträge sind meist zu hoch. 

Wenn Sie die Fristen aus dem Abmahnschreiben notieren, behalten Sie erstens den Überblick. Zweitens wissen Sie genau, bis wann Sie spätestens reagieren müssen. Kurze Fristen im Urheberrecht sind üblich. Eine Woche (1) ist unproblematisch. 

Sie wissen nicht, wie man sich bei einer Bildabmahnung richtig verhält? keine Panik. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Spezialist und Rechtsanwalt David Werner Vieira prüft und verteidigt seit 2017 Abmahnungen wegen Bildnutzung. Davor war selbst für Fotografen tätig. Profitieren Sie von seinem umfangreichen Spezial-Wissen.

Foto Abmahnung - Richtig verteidigen

Fotografen und Bildagenturen lassen regelmäßig Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen verschicken. Schwerpunkt liegt in der Beseitigung und Unterlassung. Aber auch die Nachlizenzierung ist ein Weg. Oftmals kommt es unglücklicherweise zu einer Vertragsstrafe. Daher muss man richtig handeln. Mit der richtigen Strategie können Sie am Ende Geld sparen. 

☏ Strategiegespräch mit Profi nutzen

Nutzen Sie unsere Expertise. Unser Team für Urheberrecht bearbeit täglich Abmahnung.  Wir helfen Ihnen bei der Abwehr oder Einigung. Am Ende zahlen Sie nichts oder weniger.

1

Abwehr

Wir helfen Ihnen bei der Abwehr unberechtigt hohen Forderungen.

2

Vergleich?

Sofern eine gütliche Einigung das gewünschte Ziel ist, übernehmen wir die Gespräche mit der Abmahnkanzlei.

3

Modifizierte Unterlassung

Wir achten darauf, dass Sie keine nachteilige Unterlassungserklärung abgeben. Daher werden wir die Untelassung abmildern bzw. modifizieren. 

Angriff ist die beste Verteidigung

Abmahnung #Verteidigen

"Den Prozess gegen Waldorf Frommer & Co. habe ich gewonnen🥳. Die Anwaltskosten wurden mir auch zurückerstattet. Lieben Dank für Ihre Unterstützung!"

M.Y.

Waldorf Frommer Klage
Wirtschaftlicher Erfolg

Geld sparen #Einigungsprofi

"Die geforderten Kosten konnten erfreulicherweise deutlich reduziert werden. Ich werde Herrn Werner an meine Verwandte und Freunde weiter empfehlen"

P. C.

Waldorf Frommer Abmahnung

"Fachlich versierte, persönlich sympathische und insgesamt engagierte Vertretung in einer Filesharing-Abmahnsache gegen mich...."

P. K.

Betroffener Filesharing

Spezialisierter Anwalt

Spezialist & Rechtsanwalt David Werner Vieira berät und verteidigt Betroffene seit vielen Jahren. Als ehemaliger Abmahnanwalt kennt er die Tricks und Taktiken der Branche. 

Pauschales Honorar

Wir bieten ein Paket für die komplette außergerichtliche Verteidigung. Wir vertreten Sie für eine faires Pauschalhonorar. Damit haben Sie maximale Kostenkontrolle.

Vorteil: Einigungsprofis

In einigen Situationen macht es für den Abgemahnten Sinn, sich zu einigen, um einnen kostenintensiven Gerichtsprozess zu vermeiden. Wir führen seit Jahren Verhandlungen mit Abmahnern.

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Soforthilfe

Täglich

Rechtsanwalt David Werner Vieira ist spezialisiert auf Abmahnungen im Urheberrecht. Als ehemaliger Abmahnanwalt kennt er die Taktiken und Kniffe bei Foto Abmahnungen.

Seit 2017 wird er bei der Prüfung und Verteidigung von Bild Abmahnungen tätig. Viele Vergleichs-Verhandlungen hat er bereits geführt. Rechtsanwalt Werner Vieira ist daher ebenso Einigungsprofi.

Sie wissen nicht, wie Sie richtig reagieren? 
Nutzen Sie unsere Ersteinschätzung mit einem Anwalt für Bildrechte. Diese ist für Sie kostenfrei. 

Richtig reagieren!
Wir prüfen Ihren Fall und geben eine Strategie vor. Täglich bearbeiten wir Abmahnungen und Rechtsverletzungen im Urheberrecht. 

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Montag - Sonntag | 9 bis 20 Uhr

1.Bildrechte

Der persönliche Hersteller einer Fotoaufnahme ist der Inhaber des Rechts, diese nach § 15 UrhG ausschließlich zu nutzen und zu verwerten (= Urheber bzw. Lichtbildner). Der Urheber bestimmt, ob und wie sein Bildmaterial veröffentlicht wird, §§ 15 ff. UrhG.

Darüber hinaus ist es möglich, dass der Urheber die Nutzungsrechte an Dritte für weitere Nutzungen lizenziert, um das Bildmaterial wirtschaftlich zu verwerten. 

2.Forderung von Fotografen

Folgende Ansprüche sind für den Fotografen relevant:

  • Unterlassung in der Zukunft
  • Auskunft zur bisherigen Nutzung
  • Schadensersatz (Honorar)
  • Beseitigung (Löschung)
  • Rechtsanwaltskosten

3.Es war kein © COPYRIGHT Hinweis am Bild

Ein Copyright-Vermerk © am Bild ist nicht Voraussetzung für einen Schutz nach dem deutschen Urheberrecht. Das Urheberrecht entsteht automatisch, wenn der Fotograf die Kamera auslöst. Ein fehlender ©-Vermerk ist daher ohne Bedeutung für die Entstehung des Urheberrechts. 

Auch die Qualität des Bildmaterials ist irrelevant. Jede von einer Person geschaffene Fotoaufnahme (=Lichtbild) genießt diesen Schutz des Urhebers.

4.Straftat nach § 106 UrhG

Nach § 106 UrhG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt.

Allerdings stehen in der täglichen Praxis die zivilrechtlichen Ansprüche (Unterlassung, Schadensersatz) im Vordergrund. Strafanzeigen sind selten. 

1.Bildabmahnung nicht ignorieren

Ansprüche von Fotografen und Bildagenturen werden gerne vor Gericht eingeklagt. Allein die Position um den Unterlassungsanspruch löst dann unnötige und hohe Kosten aus. Daher raten wir Ihnen dringend dazu, innerhalb der Fristen zu reagieren.

2.Was ist die MFM-Tabelle?

Die MFM (= Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) ist ein Arbeitskreis des Bundesverbandes professioneller Bildanbieter e.V. (BVPA). Jährlich werden die aktuellen Honorare für Fotonutzungen unter dem Titel "Bildhonorare" herausgebracht (MFM Tabelle).

Kritikpunkt: Die abgebildeten Honorare sind das Resultat einer einseitigen Befragung der Fotografen.

3.Verletzerzuschlag 100 %

Die Urheberbenennung hat grundsätzlich einen wirtschaftlichen Wert, da anhand dieser Nennung auf die fotografischen Leistungen hingewiesen wird, wodurch ein nicht unerheblicher Werbeeffekt erzielt werden kann ( BGH, Urteil vom 15.01.15, I ZR 148/13). Es kann auch sein, dass in der konkreten Situation kein Anhaltspunkt für eine Werbewirkung der Urheberbenennung ersichtlich ist.

Telefon Zentrale

(030) 5858 393 11

Mail

werner@kanzlei-sfw.de

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