01Urheber- und MedienRecht

Filesharing Abmahnung #Spezialist hilft

Keine Experimente im Urheberrecht

Sie haben eine Filesharing Abmahnung wegen illegalen Down- & Uploads von Filmmaterial, Musik oder PC- Spielen erhalten. Man behauptet eine Urheberrechtsverletzung. Diese soll der Internet-Anschlussinhaber persönlich begangen haben. Kurzfristig werden hohe Geldbeträge und eine riskante strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Wir kennen die Abmahnkanzleien

Sie wissen nicht, wie Sie auf die Filesharing Abmahnung reagieren sollen? Keine Panik. Wir helfen Ihnen. Täglich bearbeiten wir Abmahnungen von Frommer Legal, IPPC Law, RKA, Nimrod oder Sarwari. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung mit unserem Spezialisten für Filesharing-Abmahnungen. Schnell erfahren Sie, wie man richtig auf die Vorwürfe reagiert. 

Check & Strategiegespräch mit Spezialisten 

Wir prüfen Ihre Abmahnung mit einem Spezialisten für Filesharing Abmahnungen. Zusätzlich zeigen wir Ihnen die beste Strategie in Ihrem konkreten Fall. 

Kostenfreie Ersteinschätzung mit Anwalt

Montag - Sonntag 9 bis 20 Uhr

Spezialist hilft seit Jahren Abgemahnten

Viele Betroffene können Fragen zur riskanten & strafbewehrten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe oder zum analogen Lizenzschaden kaum selbst beantworten.

Urheberrecht ist ein  Spezialrechtsgebiet. Ohne juristische Kenntnisse und jahrelange Erfahrungen wird es schwer. Vermeiden Sie also Alleingänge. Fragen Sie besser unsere Spezialisten. Seit Jahren verteidigt Rechtsanwalt David Werner Vieira solche Filesharing Abmahnungen.

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mail@kanzlei-sfw.de

03Filesharing Abmahnung

Was tun? #Erste Tipps

Nichts unterschreiben

Vorformulierte Erklärungen in der Abmahnung dürfen nicht unterschrieben werden. 

Nichts zahlen

Überweisen Sie kein Geld, auch keinen Teilbetrag. Zahlungen können als Anerkenntnis gewertet werden. 

Kostenfreie Einschätzung

Fragen Sie unseren Spezialisten für Abmahnungen: 0305858 393 11

Angriff ist die beste Verteidigung

Abmahnung #Verteidigen

"Den Prozess gegen Waldorf Frommer & Co. habe ich gewonnen🥳. Die Anwaltskosten wurden mir auch zurückerstattet. Lieben Dank für Ihre Unterstützung!"

M.Y.

Waldorf Frommer Klage
Wirtschaftlicher Erfolg

Geld sparen #Einigungsprofi

"Die geforderten Kosten konnten erfreulicherweise deutlich reduziert werden. Ich werde Herrn Werner an meine Verwandte und Freunde weiter empfehlen"

P. C.

Waldorf Frommer Abmahnung

"Fachlich versierte, persönlich sympathische und insgesamt engagierte Vertretung in einer Filesharing-Abmahnsache gegen mich...."

P. K.

Betroffener Filesharing

1.Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Die mit der Filesharing Abmahnung geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist mehr als nur ein bloßes Versprechen. Vielmehr führt eine solche Erklärung zu einem Unterlassungsvertrag mit dem Rechteinhaber. Der Unterzeichner verpflichtet sich persönlich, zukünftig keine Verstöße mehr über das Internet zu begehen. Zusätzlich müssen Sie eine Geldstrafe für Folgeverstöße in der Zukunft vereinbaren (= strafbewehrte Unterlassung).

2.Finanzielles Risiko

  • Lebenslanger Unterlassungsvertrag
  • ggf. Schuldanerkenntnis
  • Vertragsstrafe bis zu 5.000 €
  • mgl. Pflicht zur Benennung des Täter bei Kenntnis

3.Muss ich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben?

Nein, die strafbewehrte Unterlassungserklärung schuldet nur der Täter, Teilnehmer oder Störer der illegalen Downloads. Ob der Internet-Anschlussinhaber überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben muss, hängt von Details im Einzelfall ab.

Unsere langjährigen Erfahrungen mit den Abmahnkanzleien zeigen, dass mit der richtigen Strategie sehr oft eine Unterschrift vermieden werden kann. 

4.Modifizierte Unterlassungserklärung

Die konkreten Formulierungen in einer Unterlassungserklärung können vom Unterzeichner - besser von Anwälten - abgeändert und daher zu Ihren Gunsten modifiziert werden. Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Unterlassungserklärung der Gegenseite zu akzeptieren. Besonders vorformulierte Muster in der Abmahnung sind häufig mit großen Nachteilen für den Unterzeichner versehen.

Jedoch führt auch die modifizierte Unterlassungserklärung im Ergebnis zu einem lebenslangen Unterlassungsvertrag mit möglicher Vertragsstrafe.

5.Folgeverstöße sind teuer (Vertragsstrafe)

Kommt es zu Folgeverstößen wird die versprochene Vertragsstrafe (= Geldstrafe) ausgelöst. Diese Strafzahlungen belaufen sich auf  2.000  bis 5.000 € je Neuverstoß. Ein finanzielles Risiko in der Zukunft, dass über Jahrzehnte besteht.

Dazu lebt der Anspruch auf Unterlassung neu auf. Es droht eine zweite Abmahnung und die Forderung nach einer zweiten Unterlassungersklärung mit einer noch höheren Vertragsstrafe als bisher.

6.Muster aus dem Internet

Finger weg von Mustern aus dem Internet. Einige solcher Vorschläge in Blogs oder Ratgebern sind sogar noch schärfer gefasst, als die der Abmahner selbst. Sie verpflichten sich dann zu etwas, dass sie nicht schulden oder hätten erklären müssen. Sie sollen den Schaden nicht vertiefen. Daher keine Experimente.

7.Kein blinder Aktionismus

Ein guter und erfahrener Verteidiger wird genau prüfen, ob die Unterlassungserklärung überhaupt abgegeben werden muss. Daher gilt kein blinder Aktionismus. Durch eine vorschnelle Unterschrift wird der Schaden eher vergrößert. Der Fall ist damit auch nicht erledigt. Die Zahlungsansprüche bleiben weiterhin offen.

Oft können die riskanten Erklärungen komplett verteidigt werden. Die ungeprüfte und inflationäre Abgabe solcher riskanten Erklärungen ist ein fachlicher Fehler und wenig hilfreich.

8.Soll ich 150 € überweisen?

Oft hört man von sogenannten Spezialisten, dass der Abgemahnte einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und einen kleinen Betrag von 150 € überweisen soll. Davon müssen wir abraten.  Zum einen wird der Fall dadurch nicht erledigt. Vielmehr wecken Sie das Interesse. Zum anderen machen Sie sich verdächtig. Das Geld bekommen Sie auch nicht zurück.

9.Schuldanerkenntnis?

Es kommt tatsächlich auf die konkreten Formulierungen in der Unterlassungserklärung an. Unterlassungserklärungen können als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Abgemahnte können derartige Formulierungen nicht erkennen und daher auch nicht alleine entschärfen.

In Gerichtsverfahren werden unterzeichnete Erklärungen gerne als Urkundenbeweis herangezogen, um die Behauptung, der Unterzeichner sei der Täter, zu stützen.

10.Benötige ich einen Anwalt

Ehrlichen Einschätzung: Ja, das Urheberrecht und Filesharing Abmahnungen sind Spezialrecht. Betroffene haben über die aktuelle Rechtsprechung keinen Überblick. Solche Streitigkeiten werden in den meisten Bundesländern vor Spezialgerichten ausgetragen.

Fragen zur riskanten Unterlassung und zum analogen Lizenzschaden sind ohne juristische Fachkenntnisse und ohne jahrelange Erfahrung als Anwalt nicht zu beantworten.

Es macht daher Sinn, sich einen erfahrenen Anwalt für Filesharing Abmahnung zu holen.

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geprüfte Abmahnungen

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07Experte im Urheberrecht

Erfahrener Anwalt für #Urheberrecht

Rechtsanwalt David Werner Vieira ist spezialisiert auf Abmahnungen im Urheberrecht. Als ehemaliger Abmahnanwalt kennt er die Taktiken und Kniffe bei Filesharing Abmahnung.

Seit 2017 wird er bei der Prüfung und Verteidigung von Filesharing Abmahnungen tätig. Viele Vergleichs-Verhandlungen hat er bereits geführt. Rechtsanwalt Werner Vieira ist daher auch Einigungsprofi.

Honorar als Pauschalpreis

modifizierte Unterlassung

Verhandlung & gütliche Einigung

Vertretung im Gerichtsverfahren

Sie wissen nicht, wie Sie richtig reagieren? 
Keine Panik – Nutzen Sie unsere Ersteinschätzung mit einem Anwalt für Urheberrecht. Diese ist für Sie kostenfrei. 

Keine Experimente!
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  • Abmahn-Check
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Wir sagen Ihnen, wie man richtig reagiert. Lassen Sie Ihren Fall von einem Profi für Filesharing Abmahnungen prüfen.

Rechtsanwalt David Werner Vieira ist in diesem Bereich spezialisiert und kann Ihnen mit seinen Erfahrungen aus seiner vorigen Tätigkeit in einer Abmahnkanzlei gute Ergebnisse für Ihr Problem liefern.

Sie erhalten von uns eine Strategie sowie eine Verteidigung für einen fairen Pauschalpreis.

1.Was ist Filesharing?

Filesharing bedeutet schlicht Daten untereinander mit PC oder Laptop zu teilen bzw. zu tauschen.

Für den kostenlosen Tausch wird regelmäßig eine Software eingesetzt. Beliebt sind u.a. BitTorrent, PopCornTime, Vuze... Die dadurch miteinander verknüpften PCs nennt man Netzwerke oder auch Tauschbörsen. Dabei kann zum Zwecke des Donwloads auf den PC eines Dritten zugegriffen werden.

2.Verstoß durch Filesharing

Der Vorwurf aus der Filesharing Abmahnung ist die kostenlose Weitergabe von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet. In der Regel handelt es sich um Filme oder TV-Serien sowie PC-Spiele. Solche kostenlosen Tauschvorgänge sind illegal, da hier immer die Nutzungserlaubnis der Rechte-Inhaberin fehlt.

Dazu wird nach der Rechtsprechung zunächst vermutet, dass der Anschlussinhaber persönlich das Werk angeboten habe. Besonders sollen andere Nutzer vom PC des Abgemahnten (=Quelle) entsprechende Dateien erhalten haben: öffentliche Zugänglichmachung § 19a UrhG.

3.Ausgangslage

Es besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Inhaber des Internet-Anschlusses für den illegalen Down- und Upload persönlich verantwortlich ist. Gerade der Inhaber des Anschlusses nutzt sein Internet in der Regel selbst.

Das ist der Grund, warum sich der Anschlussinhaber mit der Filesharing Abmahnung auseinandersetzen und sich mit einer professionellen und sauberen wehren muss.

4.Tatzeit: nur wenige Sekunden

In der Filesharing Abmahnung ist meist nur eine kurze Tatzeit genannt. Daher können nur einige Dateifragmente an Dritte übermittelt worden sein. Einen ganzen Film oder ein PC-Spiel kann man in der der kurzen Zeit nicht vollständig tauschen.

Trotzdem liegt ein Verstoß vor. Unabhängig von der Dauer des Down – bzw. Uploads besitzen alle Teile einer Tonaufnahme oder eines Filmes Urheberschutz. Demnach gibt es keinen Teil davon, der ungeschützt ist (vgl. BGHZ 175, 135). Auch Dateifragmente unterliegen dem Schutz.

1.Ist der Betroffene automatisch in der Haftung?

Nein: Häufig ist Abgemahnte nicht verantwortlich. Deshalb nicht, weil ein anderer Nutzer des Internets die Datei angeboten hat. Hier kommen die Familienangehörigen, WG-Mitbewohner, minderjährige Kinder & Bekannte oder etwaige Mieter in Betracht.

2.Filesharing Abmahnung ignorieren?

Wir raten dringend davon ab, die Abmahnung einfach zu ignorieren. Abmahner sind sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich aktiv. Etwaige Ratschläge aus Foren, wonach  man den Brief am besten ignoriere, sind gefährlich. Es existieren viele Zahlungsklagen in Deutschland. Solche Verfahren sind mit weiteren Kosten verbunden.Vermeiden Sie also ein Gerichtsverfahren, indem Sie frühzeitig mit einem Profi reagieren.

3.Benötige ich einen Anwalt?

Jeder kann frei entscheiden, ob er selbst das Heft in die Hand nimmt oder einen erfahrenen Rechtsanwalt beauftragt. Beachten Sie bitte, das gerade das Urheberrecht eine komplexe und spezielle Rechtsmaterie ist. Es ist daher ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt im Urheberrecht zur Hilfe zu nehmen.

4.Kann ich mir einen Anwalt leisten?

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie mit Ihrem Anwalt vorab einen fairen Pauschalbetrag für die Verteidigung festlegen. Damit haben Sie die Kosten im Überblick (maximale Kostentrolle).

Frommer Legal

Größte Abmahnkanzlei in Deutschland für Film, TV-Serien und Musik sowie Fotos.

IPPC Law

Berliner Abmahnkanzlei von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für Pornos.

Nimrod

Bekannte Abmahnkanzlei aus Berlin für PC-Spiele und Simulatoren

RKA

u.a. Abmahner für Koch Media GmbH (PC-Spiele), Hamburger Kanzlei

Sarwari

Abmahnanwalt für Pornofilme

CSR

Abmahnanwalt für Pornofilme

Daniel Sebastian

Abmahnanwalt für Musik

Brandt Legal

Abmahnkanzlei für Musiktitel

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