
David Werner Vieira
Position:
Rechtsanwalt | PartnerRechtsgebiete:
Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, TransportrechtErfahrung:
8 JahreEmail:
werner@kanzlei-sfw.deTel:
030585839311Persönliche Expertise
Rechtsanwalt David Werner Vieira ist spezialisiert auf das Urheberrecht, den gewerblichen Rechtsschutz von Unternehmen (Wettbewerbsrecht), das Markenrecht sowie die Rechtsberatung im Transport- und Logistikrecht.
Rechtsgebiete
- Urheberrecht
- Medienrecht
- Presserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz KMU
- Wettbewerbsrecht
- Handelsrecht
- Transportrecht
- Speditionsrecht
- Logistikrecht
Frühe Jahre
Rechtsanwalt David Werner Vieira hat in der Hansestadt Rostock studiert und 2013 am dortigen Oberlandesgericht die Befähigung zum Richteramt erlangt. Währenddessen arbeitete er in mittelständischen Kanzleien für allgemeines Zivil-, Urheber- und Insolvenzrecht. Zugleich nahm er in Frankfurt am Main die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht wahr. Nebenbei begleitete er mit redaktionellen Beiträgen das Rechtsportal Juris.
Anschließend arbeitete David Werner Vieira an der Universität Rostock in der Stabsstelle Berufungen für den Kanzler. Seither ist er als Anwalt für Medien- & Urheberrecht, Wirtschaftsrecht sowie Ausländerrecht tätig. Er war er insbesondere als leitender Anwalt für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen für nationale und internationale Rechteinhaber der Unterhaltungsbranche aktiv.
Aktuell
Seit 2015 bearbeitet Rechtsanwalt David Werner Vieira und sein Team Abmahnungen im Urheberrechte & Wettbewerbsrecht sowie Persönlichkeitsrecht. Insbesondere Filesharing Abmahnungen von Waldorf Frommer, Frommer Legal, IPPC Law, Sarwari & RKA werden nahezu täglich geprüft. Hierbei übernimmt unser Team auch die Prozessvertretung oder Hilfestellung im gerichtlichen Mahnverfahren. Auch beim Thema Bildrechte & Foto-Abmahnungen sind wir der richtige Ansprechpartner.
Im Wettbewerbsrecht (b2b) helfen wir bei Verstößen gegen das UWG. Wir vertreten hierbei sowohl Unternehmen, die gegen wettbewerbswidrige Handlungen Dritter vorgehen wollen, als auch Betroffene, die eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben. Einige der versendeten Abmahnungen sind unberechtigt oder auch teilweise rechtmissbräuchlich. Gegenkontrollen zeigen, dass sich die Konkurrenz ab und zu selbst nicht rechtskonform verhält. Hier können Gegenansprüche geltend gemacht werden.
Bei Auseinandersetzungen im Persönlichkeitsrecht (Bewertungen im Internet, Beleidigungen, Kreditgewährung) helfen wir Ihre Interessen zu schützen. Unsachliche und unwahre Aussagen bzw. Bewertungen müssen nicht hingenommen werden.
Aktuell absolviert Herr Werner Vieira den Fachanwaltskurs für Transport- und Logistikrecht und Gewerblichen Rechtsschutz.